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BGH, 26.01.1978 - IX ZR 64/76 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht
Auszug aus BGH, 26.01.1978 - IX ZR 64/76
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts RzW 1970, 160 verbiete es nicht, die Gewährung einer Entschädigung im Wege der Abhilfe nach Grund und Höhe in das Ermessen der Entschädigungsbehörde zu stellen.Ebenso wie der besondere Härteausgleich nach Abschnitt II Nr. 10 der Richtlinien für die Gewährung von Härteausgleichsleistungen nach § 171 Abs. 1, 2 und 4 BEG nach pflichtgemäßem, nicht nach freiem Ermessen zu gewähren ist (BGH RzW 1972, 424), unterliegt die Ermessensausübung der Behörde, ob sie entgegen den in den Zweitverfahrensrichtlinien aufgestellten Grundsätzen ausnahmsweise doch Abhilfe gewährt oder nicht, der richterlichen Nachprüfung (vgl. BVerfG RzW 1970, 160).